Hotel Collegium Leoninum in Bonn

Impressum & AGBs

Hotel Collegium Leoninum, Nova Vita Residenz Bonn
Noeggerathstrasse 34
53111 Bonn
Telefon : +49 228-6298 0
Telefax : +49 228-6298 4064
E-Mail : info@leoninum-bonn.de
Internet : http://www.leoninum-bonn.de
 
Betreibergesellschaft:
Nova Vita Residenz Bonn GmbH
Noeggerathstrasse 34
53111 Bonn
Telefon : +49 228-6298 0
Telefax : +49 228-6298 4064
E-Mail : info@novavita.com
Internet : http://www.leoninum-bonn.de
 
Vertretungsberechtigt:
Herr Dr. Uwe Lüdemann info@leoninum-bonn.de
Registergericht : Amtsgericht Bonn
Registernummer : HRA 009399
USt-IdNr. : DE 218506515
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV :
Frau Ruth van den Elzen: info@leoninum-bonn.de
 
Bildervermerke: Stefan Streit, Sandra Then, Jennifer Braun, Michael Neuhaus, TRADER Oliver Heimers e.K.
 
Haftungshinweis:
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Streitbeilegungsverfahren:
Der Unternehmer, die Nova Vita Residenz Bonn GmbH, verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.  
 
Datenschutzhinweis bzgl. Google Analytics:
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Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Bankette, Seminare, Tagungen und andere Veranstaltungen sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH, insbesondere Gästezimmerbuchungen sowie die Bereitstellung anderer Räume, Vitrinen, Wand- und sonstiger Flächen.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
 
Vertragsabschluss:
Der Veranstaltungs-, bzw. Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch schriftliche Annahme des von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner der Nova Vita Residenz Bonn GmbH; der Besteller hat die Nova Vita Residenz Bonn GmbH hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und der Nova Vita Residenz Bonn GmbH Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen.
Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit der Nova Vita Residenz Bonn GmbH entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Nova Vita Residenz Bonn GmbH.
 
Leistungen, Preise, Zahlungen:
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Nova Vita Residenz Bonn GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder vom Vertragspartner genehmigt wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
Rechnungen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der Nova Vita Residenz Bonn GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH eine Mahngebühr von € 5,- erheben.
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen
Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Nova Vita Residenz Bonn GmbH aufrechnen.
 
Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung:
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Im Falle des Rücktritts eines Vertragspartners von der Reservierung hat die Nova Vita Residenz Bonn GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag:
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Bei bestätigten Einzelreservierungen kann das bestellte Zimmer bis zwei Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bei weniger als zwei Tagen werden 80% des vereinbarten Übernachtungspreises fällig, sofern das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann. Bei Gruppenreisen ab fünf bis zehn Personen ist eine kostenfreie Stornierung bis sechs Tage vor Anreise möglich. Bei weniger als sechs Tagen werden 80% des vereinbarten Übernachtungspreises fällig, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können.
Für Gruppen ab 11 Personen ist eine kostenfreie Stornierung bis 21 Tage vor Anreise möglich. Bis 14 Tage vor Anreise werden 50% des vereinbarten Übernachtungspreises, danach werden 80% des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet, sofern die Zimmer nicht anderweitig verkauft werden können.
Für Veranstaltungen (sowie die dazugehörigen Übernachtungen) und Gruppenreisen ab 20 Personen gelten die nachfolgenden Bedingungen:
    Eine kostenfreie Stornierung ist bis 90 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn möglich.
    Bis 30 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn werden 30 % der vereinbarten Preise berechnet.
    Bis 7 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn werden 65 % der vereinbarten Preise berechnet.
    Ab 7 Tagen vor Anreise / Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vereinbarten Preise berechnet.
Für Veranstaltungen berechnet sich der vertraglich vereinbarte Betrag nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale ein Gedeckpreis von € 60,00 zugrunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Nova Vita Residenz Bonn GmbH kein Schaden oder der entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
Sofern die Nova Vita Residenz Bonn GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Nova Vita Residenz Bonn GmbH durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies der Nova Vita Residenz Bonn GmbH rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Hat die Nova Vita Residenz Bonn GmbH dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Nova Vita Residenz Bonn GmbH keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Nova Vita Residenz Bonn GmbH. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.
 
Rücktritt der Nova Vita Residenz Bonn GmbH:
Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziff. IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Gästezimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Residenz die Buchungen nicht endgültig bestätigt.
Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 5 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH ebenfalls zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Ferner ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
Höhere Gewalt oder andere von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Nova Vita Residenz Bonn GmbH zuzurechnen ist.
Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer II Abs 3 vorliegt;
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Nova Vita Residenz Bonn GmbH gefährdet erscheinen
Der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordung abgeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
 
An- und Abreise:
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
Gebuchte Gästezimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit der Nova Vita Residenz Bonn GmbH schriftlich vereinbart.
Gebuchte Gästezimmer sind vom Vertragspartner oder den betreffenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Nov Vita Residenz Bonn GmbH das Recht, gebuchte Gästezimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Nova Vita Residenz Bonn GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Nova Vita Residenz Bonn GmbH spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Gästezimmers bis 18 Uhr den Tagesgästezimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100% des vollen gültigen Tagesgästezimmerpreises. Dem Gast steht es frei, der Nova Vita Residenz Bonn GmbH nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
 
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit:
Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Nova Vita Residenz Bonn GmbH bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Nova Vita Residenz Bonn GmbH spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung der Nova Vita Residenz Bonn GmbH.
Bei der Berechnung für Leistungen, die die Nova Vita Residenz Bonn GmbH nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Gästezimmern, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen.
Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der Nova Vita Residenz Bonn GmbH oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Nova Vita Residenz Bonn GmbH dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a) bis c) eine angemessene Entschädigung verlangen.
Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die Nova Vita Residenz Bonn GmbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Nova Vita Residenz Bonn GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die Nova Vita Residenz Bonn GmbH hat die Verschiebung zu vertreten.
Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.
 
Mitbringen von Speisen und Getränken:
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Nova Vita Residenz Bonn GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

Abwicklung von Veranstaltungen:
Soweit die Nova Vita Residenz Bonn GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
Er stellt die Nova Vita Residenz Bonn GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Nova Vita Residenz Bonn GmbH bedarf deren vorheriger schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit die Nova Vita Residenz Bonn GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH pauschal erfassen und berechnen.
Der Vertragspartner ist mit Einwilligung der Nova Vita Residenz Bonn GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragspartners entsprechende Anlagen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH ungenutzt, kann eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH bemüht sich, Störungen an von der Nova Vita Residenz Bonn GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Nova Vita Residenz Bonn GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Nova Vita Residenz Bonn GmbH nutzen.
 
Mitgebrachte Gegenstände:
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Nova Vita Residenz Bonn GmbH. Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Nova Vita Residenz Bonn GmbH. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt davon unberührt.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der Nova Vita Residenz Bonn GmbH abzustimmen.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Nova Vita Residenz Bonn GmbH auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann die Nova Vita Residenz Bonn GmbH die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Nova Vita Residenz Bonn GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.
Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner Verpackungsmaterial in der Nova Vita Residenz Bonn GmbH zurücklassen, ist die Nova Vita Residenz Bonn GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.
 
Haftung des Vertragspartners:
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Übernachtungsgäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Übernachtungsgäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
 
Haftung der Nova Vita Residenz Bonn GmbH:
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Nova Vita Residenz Bonn GmbH auftreten, wird sich die Nova Vita Residenz Bonn GmbH auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel der Nova Vita Residenz Bonn GmbH anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH haftet gegenüber dem Vertragspartner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Weitergehende Schadensersatzansprüche auch für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind ausgeschlossen.
 
Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Nova Vita Residenz Bonn GmbH.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Nova Vita Residenz Bonn GmbH. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Nova Vita Residenz Bonn GmbH. Die Nova Vita Residenz Bonn GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.